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   BGH, 15.06.1998 - II ZR 271/97   

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https://dejure.org/1998,12463
BGH, 15.06.1998 - II ZR 271/97 (https://dejure.org/1998,12463)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1998 - II ZR 271/97 (https://dejure.org/1998,12463)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1998 - II ZR 271/97 (https://dejure.org/1998,12463)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Heraufsetzung der Beschwer hinsichtlich nachträglich vorgetragener Umstände zur Bewertung einer Betriebsgesellschaft

  • richterbank.de

    Angegriffenes Stammkapital - Wirksamkeit der Einziehung von Geschäftsanteilen einer GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 546 Abs. 1 S. 1
    Rechtsmittelbeschwer einer GmbH bei Einziehung von Geschäftsanteilen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.08.1993 - XI R 6/93

    Entfällt infolge der Veräußerung der Anteile an der Betriebsgesellschaft die

    Auszug aus BGH, 15.06.1998 - II ZR 271/97
    Soweit die Beklagte bzw. ihr Steuerberater auf den steuerlichen Gesichtspunkt hinweist, daß durch die Einziehung der Gesellschaftsanteile die Betriebsaufspaltung zwischen dem Kläger als Mitgesellschafter der Besitzgesellschaft (GbR) und der Beklagten erlösche und dadurch ein Besteuerungstatbestand für die inzwischen entstandenen stillen Reserven ausgelöst werde, hat dies mit der Beschwer der Beklagten durch die angefochtene Entscheidung nichts zu tun, weil die steuerlichen Folgen (§ 16 Abs. 3 EStG) das Besitz- und nicht das Betriebsunternehmen treffen (vgl. BFH DB 1993, 2511 [BFH 25.08.1993 - XI R 6/93]; Schmidt, EStG, 16. Aufl., § 15 Rdn. 865 m.w.N.) und auf der Grundlage der angefochtenen Entscheidung über die Unwirksamkeit des Einziehungsbeschlusses ohnehin nicht eingreifen würden.
  • BGH, 16.02.1994 - IV ZR 266/93

    Umfang der Darlegungslast und Beweislast im Grundstücksrecht - Vorlage von

    Auszug aus BGH, 15.06.1998 - II ZR 271/97
    Die Beklagte hat nicht hinreichend glaubhaft gemacht (zu dieser Voraussetzung vgl. BGH, Beschl. v. 16. Februar 1994 - IV ZR 266/93, BGHR ZPO, § 546 Abs. 2 Neue Tatsachen 2), daß der Wert ihrer Beschwer 60.000,- DM übersteigt.
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